Alle Infos auf einen Blick – Bundesfreiwilligendienst (BDF)
Wie lange dauert ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) im THW? Wie läuft die Bewerbung ab und wer kann mitmachen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen gibt es hier:
BFD-Einsatzstellen im THW
Bundesweit bieten einige der 668 ehrenamtlichen THW-Ortsverbände, 66 Regionalstellen, acht Landesverbänden und die THW-Leitung in Bonn Stellen im Bundesfreiwilligendienst an. Außerdem können Bufdis in den drei THW-Ausbildungszentren in Hoya (Niedersachsen), Neuhausen a. d. F. (Baden-Württemberg) und Brandenburg/Havel (Brandenburg) sowie im Zentrum für Auslandslogistik in Mainz und Logistikzentrum in Heiligenhaus (Nordrhein-Westfalen) freiwillig mitmachen.
Dauer und Starttermin
Die Dauer für den BFD beträgt ein Jahr. Eine Dauer von sechs bis 18 Monaten ist in Ausnahmefällen möglich. Die Probezeit beträgt sechs Wochen.
Bewerbung
Wer sich für den Bundesfreiwilligendienst im THW bewerben möchte, füllt einfach den Bewerbungsbogen aus und sendet ihn an bufdi(at)thw.de. Fragen zur Bewerbung und zum BFD im Allgemeinen können ebenfalls an diese Adresse gesendet werden.
Vergleich mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr
Das THW bietet den Bundesfreiwilligendienst an, jedoch kein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ): Diese beiden Formen sind sich allerdings sehr ähnlich. Ein Unterschied ist zum Beispiel die Altersgrenze beim FSJ von 27 Jahren, während den BFD alle machen können, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, egal wie alt sie sind. Beim FSJ schließen die Freiwilligen Vereinbarungen mit Stellen ab, die von den jeweiligen Ländern anerkannt sind. Im Vergleich dazu erfolgt beim BFD die Vereinbarung mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Gemeinsamkeiten der beiden Dienste sind unter anderem die Dauer und dass die Teilnehmenden währenddessen sozialversichert sind.
Teilnahmevoraussetzungen
Ein Beginn eines Bundesfreiwilligendienstes kann jederzeit erfolgen. Am Bundesfreiwilligendienst können alle unabhängig von ihrem Schulabschluss teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Personen, die mindestens 27 Jahre alt sind, können den BFD auch in Teilzeit mit mindestens zwanzig Stunden pro Woche durchführen. Für Jüngere ist das unter bestimmten Bedingungen auch möglich.
Ablauf
Wer den Bundesfreiwilligendienst im THW beginnt, erhält nach kurzer Zeit eine THW-Grundausbildung im THW-Ausbildungszentrum Brandenburg/Havel. Bei ihrer Arbeit in der BFD-Einsatzstelle können Bufdis ehrenamtliche sowie hauptamtliche THW-Angehörige bei ihren Aufgaben unterstützen. Außerdem finden Seminare in den Bildungszentren des Bundes statt.
Zeugnis und Bescheinigung
Bei Beendigung des Bundesfreiwilligendienstes erhalten die Bundesfreiwilligen ein Zeugnis und eine Dienstbescheinigung.
Ehrenamt und BFD
Bufdis können jederzeit ehrenamtliche Helferin oder Helfer im THW werden. Darüber hinaus können Menschen, die sich bereits ehrenamtlich engagieren, natürlich einen Bundesfreiwilligendienst im THW ableisten.
Vorteile für meine berufliche Zukunft
Viele Arbeitgeber bewerten einen BFD sehr positiv. Für junge Menschen ist dieser oftmals die erste Vollzeit-Tätigkeit nach der Schule. Menschen, die zum Beispiel länger arbeitssuchend waren, können durch den Freiwilligendienst wieder ins Berufsleben einsteigen. Oft erhalten Bufdis im THW sowohl Einblicke in die Verwaltung der Bundesanstalt THW, als auch in die praktischen Bereiche: entweder bei der täglichen Arbeit in der BFD-Einsatzstelle oder bei der THW-Grundausbildung. Zu dieser Ausbildung gehören beispielsweise Holz-, Metall-, und Gesteinsbearbeitung sowie den Umgang mit technischer Ausstattung und Rettungswerkzeugen. Das hilft dabei, die eigenen Interessen kennenzulernen und eine Entscheidung für einen zukünftigen Beruf zu treffen. Außerdem erweitern die Seminare zur politischen Bildung und persönlichen Entwicklung den eigenen Horizont und bieten einen Mehrwehrt für die berufliche Entwicklung.
Taschengeld und Leistungen
Bundesfreiwilligendienstleistende im THW erhalten ein Taschengeld in Höhe von rund 400 Euro pro Monat sowie eine Verpflegungspauschale in Höhe von 50 Euro pro Monat. Die Teilnehmenden sind sozialversichert (dazu zählen die Arbeitslosenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und gesetzliche Unfallversicherung).
Arbeitszeit und Teilzeit
Die Regelarbeitszeit beträgt 39 Wochenarbeitsstunden. Diese sind normalerweise gleichmäßig verteilt auf die Tage Montag bis Freitag. Die Seminarzeit im BFD gilt als Arbeitszeit.
Überstunden werden erfasst und können unkompliziert mit Freizeit ausgeglichen werden.
Personen ab 27 Jahren können den BFD auch in Teilzeit mit mindestens 20,5 Stunden wöchentlich durchführen. Für Jüngere gilt diese Regelung ebenfalls, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, zum Beispiel bei
· Betreuung von Kindern oder Angehörigen
· gesundheitliche Beeinträchtigungen, die sich auf die regelmäßige tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit auswirken
· Vergleichbar schwerwiegende Gründe
Urlaub
Bufdis im THW haben bei zwölf Monaten Dienstzeit und einer Vollzeitstelle 30 Urlaubstage.
Ausländische Freiwillige
Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können ebenfalls einen BFD machen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Personen aus dem Nicht-EU-Ausland können grundsätzlich für die Teilnahme am BFD eine spezielle Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 18 des Aufenthaltsgesetzes). Die Erteilung des Aufenthaltstitels erfolgt durch die zuständige Ausländerbehörde. Personen mit einer Staatsangehörigkeit aus EU-Ländern benötigen keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis.
Ansprechpartner/innen für Information über die Tätigkeitsoptionen vor Ort
Bitte wenden Sie sich bei Fragen über den Bundesfreiwilligendienst bufdi(at)thw.de. Möchten Sie Näheres über Ihre Region erfragen, so geben Sie den Ort bitte mit an.
BFD für Arbeitssuchende
Während des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die BFD-Einsatzstelle Beiträge zur Sozialversicherung, bestehend aus Arbeitslosenversicherung, gesetzlicher Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat nach Abschluss des BFD, wer wenigstens zwölf Monate einen Bundesfreiwilligendienst geleistet hat. Erhalten Menschen Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch „Hartz IV“), können sie zusätzlich den BFD ableisten. Die Vergütung – also das Taschengeld und eventuelle Sachleistungen (Unterkunft/Verpflegung) – die sie durch die freiwillige Tätigkeit erhalten, wird dann als Einkommen auf Ihren Arbeitslosengeld-Satz angerechnet. Ausgenommen von der Anrechnung ist in der Regel ein Taschengeldfreibetrag von bis zu 200 Euro. Während Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II einen Bundesfreiwilligendienst leisten, sind sie nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Interessierte, die Arbeitslosengeld II beziehen, sollten sich vor Dienstbeginn immer mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen.
BFD für Menschen im Ruhestand
Rentner/innen mit Bezug der vollen Altersrente sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei. Wenn Bundesfreiwilligendienstleistende bereits eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze bekommen, müssen Sie die gültige Hinzuverdienstgrenze beachten. Ein Überschreiten der Hinzuverdienstgrenzen kann gegebenenfalls zu einer Kürzung bis hin zum Wegfall des Rentenanspruchs während der BFD-Zeit führen. Bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gelten nochmals andere Regelungen. Vor Dienstbeginn wird eine Klärung mit dem entsprechenden Rentenversicherungsträger empfohlen.