Fragen & Antworten
Ehrenamtliches Engagement – was erwartet Sie im THW? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wie sind Beruf und Engagement im THW vereinbar? Antworten auf diese und viele weitere wichtige Fragen finden Sie im Folgenden:
Was muss ich tun, um mich im THW zu engagieren?
Wenden Sie sich einfach an das THW in Ihrer Nähe. Unser Ortsbeauftragter und sein Team stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Natürlich ist bei uns auch ein „Schnupper-Dienst“ möglich in dem Sie sich einen Eindruck aus erster Hand verschaffen können.
Im THW gibt es nach oben keine Altersgrenze. THW-begeisterte Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren können als Junghelferinnen und Junghelfer mitmachen. Die THW-Jugend hat die Aufgabe, Jugendliche in spielerischer Art und Weise an die Technik des THW heranzuführen. Nähere Informationen zur THW-Jugend finden Sie ebenfalls hier auf der Homepage.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Jeder Einsatz des THW ist eine große Verantwortung, daher sollten Interessierte ein paar Voraussetzungen mitbringen. Ein ehrliches Interesse am THW und seiner Arbeit steht an erster Stelle. Während es für eine unterstützende Tätigkeit im Ortsverband keine besondere gesundheitliche Eignung braucht, ist für den aktiven Einsatz eine sogenannte Einsatzbefähigung nötig. Diese erhalten Sie, wenn Sie die Grundausbildung erfolgreich absolviert haben, geimpft sind und erfolgreich an einem Gesundheitscheck teilgenommen haben. Darüber hinaus sollten Sie grundsätzlich bereit sein, an dienstlichen Veranstaltungen und ggf. Einsätzen teilzunehmen und sich entsprechend ausbilden zu lassen.
Außerdem wollen Sie sich in die Gemeinschaft des THW einfügen und können sich mit den THW-Leitsätzen identifizieren. Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung). Darüber hinaus sind Sie nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen und auch nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist für eine Mitgliedschaft im THW keine Voraussetzung.
Wie kann ich mich im THW engagieren, wenn ich nicht an Einsätzen teilnehmen möchte oder keine Einsatzbefähigung erwerben kann?
Im THW gibt es viele Möglichkeiten, sich zu engagieren. Je nach Interessen und Fähigkeiten können Sie unterstützende Tätigkeiten ausüben, z. B. die Betreuung einer Minigruppen, Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit oder Aufgaben bei der Unterhaltung der Liegenschaft. Welcher Tätigkeit Sie ohne Einsatzbefähigung konkret nachgehen können, kann gemeinsam gerne vor Ort besprochen und abgestimmt werden.
Entsprechende arbeitsmedizinische bzw. sicherheitstechnische Voraussetzungen müssen dabei natürlich auch von Ehrenamtlichen ohne Einsatzbefähigung beachtet werden. Um das THW und seine Aufgaben kennenzulernen, erhalten diese Helferinnen und Helfer eine niedrigschwellige Ausbildung (angepasste Grundausbildung).
Welche Vorkenntnisse muss ich als THW-Interessierte/r mitbringen?
Beim THW kann Jeder und Jede mitmachen – bestimmte Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Alles, was Sie wissen und können müssen, lernen Sie im THW. Die gesamte Ausbildung erfolgt im THW und ist kostenlos.
Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?
Sobald das THW den Aufnahmeantrag angenommen hat, werden Sie auf unbestimmte Zeit ins THW aufgenommen. Als Helferin bzw. Helfer stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet.
Der Dienst im THW beginnt mit einer Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.
Beruf und Ehrenamt - ist das vereinbar?
Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten im Bedarfsfall eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.
Wie bin ich im THW-Dienst versichert?
Während des Dienstes im THW – von der Ausbildung und Übung bis hin zum Einsatz – sind Sie gesetzlich unfallversichert.
Welche Pflichten habe ich als THW-Helferin oder -Helfer?
Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz. Das THW ist daher auf zuverlässige Einsatzkräfte angewiesen. Die regelmäßige Teilnahme an Aktivitäten des THW, insbesondere im Ortsverband, ist eine wichtige Voraussetzung. Nur so kann das THW seine Einsatzfähigkeit sicherstellen. Deshalb gibt es für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Notwendige persönliche Daten müssen dem THW zur Verfügung gestellt werden. Die gesundheitliche Eignung spielt hierbei eine besondere Rolle, weshalb Sie als THW-Kraft an medizinischen Untersuchungen teilnehmen müssen. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zusätzlich müssen sich Helferinnen und Helfer entsprechend ihrer Eignung und Aufgabe für den Einsatz ausbilden lassen und – bei Einsatzbefähigung – an Einsätzen teilnehmen. Dabei sind Vorschriften und Weisungen zu beachten, wie beispielsweise die Bekleidungsrichtlinie. Darin ist festgeschrieben, wie sich THW-Kräfte im Dienst bekleiden müssen, um sicher arbeiten zu können.
Entstehen Kosten, wenn ich mich beim THW engagiere?
Nein! Die Ausbildung ist für THW-Helferinnen und -Helfer kostenlos, ebenso die zur Verfügung gestellte Ausstattung wie etwa die Einsatzbekleidung. Diese muss jedoch bei Ausscheiden aus dem THW wieder zurückgegeben werden. Die entstehenden Kosten übernimmt das THW.
Das THW erhebt keinen Mitgliedsbeitrag. Wenn ein Einsatz, eine angeordnete Übung oder ein Lehrgang in die Arbeitszeit fällt, ist die Fortzahlung von Lohn und Gehalt gesichert, da das THW den Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet.
Was ist, wenn ich an Diensten nicht teilnehmen kann?
Grundsätzlich ist das kein Problem. Um verlässlich planen zu können, sollten Sie Abwesenheiten allerdings – sobald sie absehbar sind – mitteilen.
Wie kann ich ehrenamtlich das THW mitgestalten?
Das THW lebt davon, dass sich Menschen im und für das THW engagieren. Deshalb sind alle dazu aufgerufen, sich einzubringen und das THW aktiv mitzugestalten. Das THW freut sich über Menschen, die sich mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und ihrer Kreativität einsetzen und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen.
Durch die Übernahme von besonderen Funktionen oder Führungsaufgaben im THW ergeben sich zusätzliche vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Besondere Funktionen und Führungsaufgaben können beispielsweise in den Bereichen Ausbildung, Öffentlichkeits- oder Jugendarbeit übernommen werden. Die dafür jeweils notwendige Qualifikation kann im THW erworben werden.
Was kann ich tun, wenn ich keine Rückmeldung bekomme?
In unserem THW-Ortverband engagieren sich ausschließlich Ehrenamtliche in ihrer Freizeit. Das bedeutet, dass der Ortsverband nicht rund um die Uhr besetzt ist.
Wenn Sie keine zeitnahe Rückmeldung erhalten, liegt das wahrscheinlich daran, dass in der Zwischenzeit niemand im Ortsverband war, der Ihre Anfrage beantworten konnte. Bitte interpretieren Sie eine zunächst ausbleibende Rückmeldung nicht als fehlendes Interesse unsererseits. Sie können sich entweder noch etwas gedulden, es eventuell noch einmal mit einer Kontaktaufnahme zu uns versuchen oder Sie schreiben uns eine E-Mail. Wir kümmern uns dann um eine zeitnahe Rückmeldung.