Kosten

Der Einsatz des THW kostet Geld! Die Kosten stehen aber in einem vernünftigen Verhältnis zur erbrachten Leistung. Wer wieviel bezahlt, ist kein Geheimnis und wird in der THW-Abrechnungsverordnung klar geregelt.

Mit in Kraft treten der THW-Abrechnungsverordnung (THW-AbrV) ist die Abrechnung von Einsätzen einfacher, rechtssicher und flexibler geworden. Kurzum durch die THW-Abrechnungsverordnung ist es für Behörden, Kommunen und Gemeinden einfacher geworden, die Hilfe des Technischen Hilfswerks in Anspruch zu nehmen.

Eine große Neuerung gibt es im Bereich der Kostenerstattungsansprüche. Bisher hat das THW seine Leistung dem Anforderer in Rechnung gestellt. Der Anforderer musste dann diese Kosten an den Verursacher weiterreichen. Dies hat sich nun aber grundlegend geändert. Mit der THW-Abrechnungsverordnung gibt es nun die Möglichkeit, diese Kostenerstattungsansprüche an das THW abzutreten. In diesem Fall regelt das THW die Erstattung seiner Ansprüche direkt mit dem Verursacher / dem Begünstigen.

Abgesehen davon ist es als Anforderer auch möglich, besondere Vereinbarungen mit dem THW abzuschließen. Diese können u.a. Festpreise für bestimmte Tätigkeiten enthalten.

Gemeinsam mit Ihnen stellen wir gerne eine Musterabrechnung für bestimmte Einsatzszenarien zusammen und besprechen diese im Vorfeld.

Wenn Sie Fragen zur Abrechnung eines THW-Einsatzes haben, kontaktieren Sie uns gerne!