Aktiv Helfen

Der Zahnkranz ist das Markenzeichen des THW. Und wir finden, dass dieses Symbol auch echt gut zu uns passt. Jede ehrenamtliche Helferin und jeder ehrenamtliche Helfer bringt besondere Kenntnisse und Fertigkeiten aus Beruf, Studium, Schule oder seinem persönlichen Umfeld ein. Und mit persönlichem Engagement und Teamgeist bewegen wir etwas: Eine Hilfeleistungsorganisation wie es sie weltweit kein zweites Mal gibt.

Technisches Interesse ist natürlich grundsätzlich gefragt bei uns, allerdings sind handwerkliche Vorbildungen kein Muss. Alles Wesentliche kann man bei uns in den regelmäßigen Ausbildungen im Ortsverband oder in Lehrgängen an einer der beiden THW-Ausbildungszentren (Hoya und Neuhausen a.d.F.) lernen. Die hier erlernten Kenntnisse und Fertigkeiten sind oft auch beruflich von Vorteil.

Regelmäßig üben und trainieren die THW-Einsatzeinheiten ihre Kenntnisse und das Zusammenspiel der Einsatzkräfte, um so für den Einsatzfall, wie z.B. Hochwasserlagen oder die Beseitigung von Sturmschäden gerüstet zu sein. Die Kameradschaft kommt dabei natürlich nicht zu kurz.

Auch wenn für das "Hobby THW" und die damit verbundene Aus- und Fortbildung natürlich schon ein gewisses Maß an Freizeit erforderlich ist, so achten wir stets darauf, dass sich ehrenamtliches Engagement und berufliche und familiäre Situation nicht in die Quere kommen.

 

Mitmachen lohnt sich also. Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann:

- Sie sind min. 18 Jahre alt

- Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen

- Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit)

- Sie sind für den Dienst im THW verfügbar

- Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden

- Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat

- Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung)

- Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen

Lassen Sie sich aber gerade vom Aspekt der körperlichen Eignung nicht abschrecken. Bis jetzt haben wir für jeden eine geeignete Position im Ortsverband gefunden!

 

Haben Sie weitere Fragen? In der Rubrik „Fragen & Antworten“ wird eine Vielzahl von häufig gestellten Fragen beantwortet. Sollte damit nicht ihr kompletter „Wissensdurst“ über das THW „gestillt“ sein, so können Sie uns gerne kontaktieren.